Familienstand ohne Relevanz für kirchlichen Dienst
Interview
© Pressestelle Erzbistum Bamberg / Dominik Schreiner 04.03.2022 Familienstand ohne Relevanz für kirchlichen Dienst
Bamberg. Auch das Erzbistum Bamberg reagiert auf Forderungen, kirchliche Arbeitsrechtregelungen anzupassen. Nach einem Beschluss der Ordinariatskonferenz ist künftig der persönliche Familienstand ohne Relevanz für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese.
Anlass für diesen Beschluss waren die Initiative "#OutInChurch" und die jüngste Synodalversammlung des Synodalen Wegs. Bei "#OutInChurch" hatten Ende Januar mehr als 120 Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen der katholischen Kirche in Deutschland einen neuen Umgang der Kirche mit queeren Menschen und eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts gefordert. Ein Leben entsprechend der eigenen sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität dürfe nicht mehr zu einer Kündigung führen, so die Protagonisten der Aktion. Die Synodalversammlung des Synodalen Wegs hatte Anfang Februar ähnliche Forderungen erhoben. In einem Handlungstext plädierte die Versammlung unter anderem dafür, zivile Eheschließungen von gleichgeschlechtlichen Paaren oder von Geschiedenen nicht mehr als Kündigungsgrund für kirchliche Angestellte anzusehen.
Ordinariatsdirektorin Jutta Schmitt ist im Erzbistum Bamberg für weltliches Personal, Arbeitsrecht und Verwaltung verantwortlich. Sie beantwortete einige Fragen zum neuen Beschluss.
Die Ordinariatskonferenz hat am Dienstag beschlossen, dass Arbeitnehmer im Erzbistum Bamberg wegen ihrer sexuellen Orientierung nicht mit Kündigung rechnen müssen. Heißt das, dass gleichgeschlechtliche Paare sich standesamtlich verpartnern dürfen und ihren kirchlichen Arbeitsplatz behalten?
Jutta Schmitt: Ja.
Dürfen sich jetzt Religionslehrer/innen, Erzieher/innen, Pastoralreferenten/innen und anderes pastorale Personal scheiden lassen und wieder heiraten, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen?
Schmitt: Ja, wobei das Verb „dürfen“ hier meines Erachtens nicht angebracht ist beziehungsweise zumindest in Bezug zum Scheitern der Ehe gesetzt werden sollte.
Ist eine Loyalitätsverpflichtung im Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber Erzbistum Bamberg künftig überflüssig?
Schmitt: Im Arbeitsvertrag ist auf die Geltung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ insgesamt verwiesen. Bei den Regelungen der Grundordnung zu Loyalitätsobliegenheiten, die die persönlichen Lebensverhältnisse von Beschäftigten betreffen, ist eine Änderung zu erwarten. Die geänderte Grundordnung wird dann Bestandteil des Arbeitsverhältnisses sein.
Wird die Lehre der katholischen Kirche durch die Bamberger Neuregelungen gestärkt oder nicht doch eher verdunkelt?
Schmitt: (Arbeits-)Rechtliche Regelungen betreffen nicht die Lehre der Kirche.
Die Fragen stellte Marion Krüger-Hundrup.