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Dienstvereinbarungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement abgeschlossen

Datum:
Veröffentlicht: 14.7.10
Von:
Andrea Bauer
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement vorgesehen. Dies geschieht nur mit Zustimmung und Beteiligung der jeweils betroffenen Person. Entsprechende Dienstvereinbarungen regeln das Verfahren.

Dienstvereinbarungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement abgeschlossen

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement vorgesehen. Dies geschieht nur mit Zustimmung und Beteiligung der jeweils betroffenen Person. Für den Bereich der Pastoralen Dienste und Religionslehrer/-innen finden Sie die Regelungen hier. Zum 1. Juli 2010 konnte die Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) auch für Beschäftigte aus dem Bereich der Mitarbeitervertretung im Bereich Verwaltung des Ordinariats Bamberg abgeschlossen werden. Den Wortlaut dieser Dienstvereinbarung und das genaue Verfahren finden Sie hier.